Ratgeber / Rohbau & Abrechnung
Baustahl richtig abrechnen: Die 10-%-Schwelle — und warum der Stahl im Fertigteil nicht extra bezahlt wird
Beim Betonstahl entscheiden drei Regeln über bares Geld: Abgerechnet wird nach Stahlliste, nicht nach Lieferschein — Verschnitt ist einkalkuliert. Bei Mengenabweichungen greift die 10-%-Schwelle des § 2 Abs. 3 VOB/B — ein neuer Preis kommt aber nur auf Verlangen, nie automatisch. Und beim gelieferten Fertigteil ist die Bewehrung funktional notwendiger Bestandteil des Teils: Sie steckt im Stückpreis und wird nicht gesondert nach Gewicht abgerechnet — außer, das LV sieht es ausdrücklich vor.
Die 10-%-Schwelle: Wann sich der Stahlpreis ändern darf
Beim Einheitspreisvertrag gilt: Weicht die tatsächlich eingebaute Stahlmenge um höchstens 10 % von der LV-Menge ab, bleibt der vereinbarte Einheitspreis unverändert. Erst darüber hinaus wird es interessant:
- Über 110 %: Für die über 110 % hinausgehende Mehrmenge ist auf Verlangen ein neuer Preis zu vereinbaren — die ersten 110 % laufen zum alten Preis weiter.
- Unter 90 %: Auf Verlangen wird der Einheitspreis für die ausgeführte Menge erhöht — aber nur, soweit der Ausfall nicht durch Mehrmengen an anderer Stelle ausgeglichen wird (Ausgleichsrechnung!).
- Kein Automatismus: Ohne Verlangen bleibt alles beim Alten — und verlangen können beide Seiten. Auch der Auftraggeber kann bei großen Mehrmengen eine Preissenkung verlangen, etwa wegen Degressionseffekten.
Einigen sich die Parteien nicht auf den neuen Preis, gilt seit dem BGH: Maßgeblich sind die tatsächlich erforderlichen Kosten plus angemessene Zuschläge — die Fortschreibung aus der Urkalkulation („guter Preis bleibt guter Preis") ist Geschichte (BGH, Urt. v. 08.08.2019 — VII ZR 34/18).
Randnotiz für Kalkulierer mit Fantasie: Spekulativ überhöhte Einheitspreise auf erwartbare Stahl-Mehrmengen hat der BGH kassiert — bei krassem Missverhältnis gilt der Preis als sittenwidrig (BGH, Urt. v. 18.12.2008 — VII ZR 201/06: Betonstahl-Position, rund 800-facher Marktpreis).
Ortbeton: So wird Bewehrung abgerechnet
Beim Ortbetonbauwerk sind Beton, Schalung und Bewehrung getrennte Abrechnungspositionen — und für den Stahl gelten nach den Abrechnungsregeln der ATV DIN 18331 klare Prinzipien:
- Nach Stahlliste, nicht nach Lieferschein. Abgerechnet wird das errechnete Gewicht aus den (geprüften) Stahllisten mit den Nenngewichten — nicht die Brutto-Tonnage der Lieferscheine.
- Verschnitt zählt nicht. Bindedraht, Walztoleranzen und Verschnitt bleiben unberücksichtigt — sie gehören in den Einheitspreis einkalkuliert. Einzige Ausnahme: Bei Betonstahlmatten wird vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Verschnitt über 10 % je Mattentyp zusätzlich gerechnet.
- Stählerne Unterstützungen zählen mit. Stahlböcke, Montageeisen und Abstandhalter aus Stahl gehören zur abrechenbaren Bewehrungsmasse.
Das Fertigteil: Warum der Stahl im Preis steckt
Jetzt der Unterschied, an dem in der Rechnungsprüfung regelmäßig fünfstellige Beträge hängen: Beim gelieferten Betonfertigteil lautet die LV-Position typischerweise „Fertigteil liefern und montieren" — abgerechnet nach Stück, Meter oder Quadratmeter. Geschuldet ist das funktionsfähige Bauteil; seine werksseitige Bewehrung ist konstruktiv notwendiger Bestandteil dieses Teils — ohne Stahl kein tragfähiges Fertigteil. Sie ist damit in den Stückpreis einzukalkulieren. Eine gesonderte Abrechnung „nach Kilogramm" scheitert schlicht daran, dass es dafür keine Abrechnungsposition gibt.
Rechtlich ist das eine Frage der LV-Auslegung — und da gilt der Maßstab des BGH: Leistungsverzeichnisse werden aus dem objektiven Empfängerhorizont fachkundiger Bieter ausgelegt (BGH, Urt. v. 28.02.2002 — VII ZR 376/00). Kein fachkundiger Bieter darf eine Stück-Position „Fertigteilstütze liefern und montieren" so verstehen, dass der Stahl darin noch einmal extra vergütet wird.
Drei Ausnahmen, die Sie kennen müssen
- Das LV sagt ausdrücklich etwas anderes. Manche Leistungsverzeichnisse ziehen bewusst sämtlichen Stahl — auch den der Fertigteile — in die Gewichtsposition. Dann gilt das LV. Deshalb: vor der Kalkulation lesen, wo der Fertigteil-Stahl vergütet wird.
- Halbfertigteile laufen branchenüblich anders. Bei Elementdecken und Elementwänden (Filigran) enthält die Flächenposition oft nur die Betonschale — die Bewehrung wird nach tatsächlich eingebautem Gewicht gesondert abgerechnet. Auch hier entscheidet das LV, nicht die Gewohnheit.
- Die Statik ändert sich. Verlangt der Auftraggeber mehr Bewehrung im Fertigteil (geänderte Lasten, Umplanung), ist das ein Nachtrag nach § 2 Abs. 5/6 — sauber hergeleitet über die Mehrkosten des Teils, nicht über eine Kilogramm-Position.
Der Prüferblick: Woran Stahlabrechnungen scheitern
- Doppelabrechnung: Der Fertigteil-Stahl steckt im Stückpreis und taucht zusätzlich in der Tonnen-Position „Betonstahl" auf. Prüfansatz: Stahllisten-Abgleich — in die Gewichtsposition gehören nur die Listen der Ortbeton-Bauteile.
- Lieferschein-Tonnage statt Stahlliste — Brutto statt errechnetem Nettogewicht.
- Verschnitt mit abgerechnet — unzulässig, außer im Matten-Sonderfall.
- Neuer Preis „automatisch": Mengenmehrung über 110 % abgerechnet zum stillschweigend erhöhten Preis — ohne Verlangen, ohne Kostennachweis.
- Mindermengen-Erhöhung ohne Ausgleichsrechnung über die anderen Positionen.
Weiterlesen im Ratgeber: Die Ausgleichsberechnung nach § 2 Abs. 3 VOB/B — mit Zahlenbeispiel →
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Wird Bewehrung nach Stahlliste oder nach Lieferschein abgerechnet?
Nach den Stahllisten — errechnetes Nettogewicht mit Nenngewichten. Lieferscheine enthalten Brutto-Mengen inklusive Verschnitt und sind keine Abrechnungsgrundlage.
Zählt Verschnitt mit?
Nein — Verschnitt, Bindedraht und Walztoleranzen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren (praxisüblich 5–15 %). Ausnahme: unverschuldeter Matten-Verschnitt über 10 % je Mattentyp.
Ab wann kann ich bei Stahl-Mehrmengen einen neuen Preis verlangen?
Erst für die Menge über 110 % des LV-Ansatzes — und nur auf ausdrückliches Verlangen. Bis dahin gilt der alte Einheitspreis.
Muss der Auftraggeber die Preisanpassung von sich aus anbieten?
Nein. § 2 Abs. 3 kennt keinen Automatismus — wer die Anpassung will, muss sie verlangen. Das gilt für beide Seiten: Auch der Auftraggeber kann bei Mehrmengen eine Senkung verlangen.
Wie wird der neue Preis berechnet?
Ohne Einigung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten plus angemessene Zuschläge (BGH VII ZR 34/18) — nicht durch Fortschreibung der Urkalkulation. Belege bereithalten.
Ist der Stahl im Fertigteil im Preis enthalten?
Ja — wenn das LV „Fertigteil liefern und montieren" nach Stück/m/m² ausschreibt und keine getrennte Stahlposition vorsieht. Die Bewehrung ist funktionaler Bestandteil des Teils.
Und bei Elementdecken (Filigranplatten)?
Dort ist es branchenüblich umgekehrt: Die Flächenposition enthält oft nur die Betonschale, die Bewehrung wird gesondert nach Gewicht abgerechnet. Entscheidend ist immer das LV.
Was, wenn die Statik mehr Bewehrung verlangt als ausgeschrieben?
Das ist keine Mengenabweichung, sondern eine Leistungsänderung des Auftraggebers — also Nachtrag nach § 2 Abs. 5/6 VOB/B, mit Ankündigung und sauberer Kostenherleitung.
Kann der Auftraggeber nach der Betonage die Stahlmenge noch bestreiten?
Schwer: Der Prüfvermerk der Bewehrungsabnahme bestätigt den plangemäßen Einbau einschließlich der Mengen — danach liegt die Beweislast praktisch beim Auftraggeber.
Dieser Beitrag gibt den Stand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zitierte Entscheidungen: BGH VII ZR 34/18; VII ZR 201/06; VII ZR 376/00; OLG Dresden 4 U 44/15. Maßgeblich für Abrechnungsdetails ist der Wortlaut der jeweils vereinbarten ATV-Ausgabe (aktuell DIN 18331:2023-09) und des Leistungsverzeichnisses.