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Ratgeber / Kosten & DIN 276

DIN 276 verstehen: Kostengruppen 100–800, die drei Ebenen — und die Brücke zu den Gewerken

Stand: Juli 2026Lesezeit: ca. 9 MinutenGeprüft von Lukas Beck
Kurz gesagt

Die DIN 276 ordnet Baukosten bauteilorientiert in acht Kostengruppen (100–800) und drei Gliederungsebenen — die Vergabe läuft dagegen gewerkeorientiert. Beide Ordnungen stehen quer zueinander: Eine Kostengruppe verteilt sich auf mehrere Gewerke, ein Gewerk auf mehrere Kostengruppen. Ohne Umschlüsselung auf Vergabeeinheiten gibt es bei der Submission kein Budget je Gewerk. Und Vorsicht bei der Tiefe: Seit der Fassung 2018 sind die Mindest-Gliederungsstufen strenger — die Kostenberechnung braucht die 3. Ebene. Dieser Beitrag erklärt die Norm selbst; die Stufenfolge und die HOAI-Fassungsfalle stehen im Schwesterartikel zu den Kostenermittlungsstufen.

Was die DIN 276 ist — und was nicht

Die aktuelle DIN 276:2018-12 „Kosten im Bauwesen“ ist keine Rechtsnorm und kein Preisrecht — sie ist eine private Norm, die über Vertrag, Förderrichtlinien und die Verweisung der HOAI verbindlich wird. Ihr Zweck ist eine gemeinsame Sprache: einheitliche Ermittlung und Gliederung, damit Kosten über Projekte, Planungsstände und Büros vergleichbar werden. Die Gliederung ist an der Nummer ablesbar — jede weitere Stelle ist eine Ebene tiefer: 1. Ebene (Hunderter) 300 Bauwerk–Baukonstruktionen → 2. Ebene (Zehner) 330 Außenwände → 3. Ebene (Einer) 331 tragende Außenwände.

KGBezeichnungWas drinsteckt
100GrundstückKaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar, Makler, Ablösung von Rechten
200Vorbereitende MaßnahmenAbbruch, Altlasten, Baugrundverbesserung, Erschließung (Name neu seit 2018)
300Bauwerk — Baukonstruktionenalles „Gebaute“: Baugrube, Gründung, Wände, Decken, Dächer, Einbauten
400Bauwerk — Technische Anlagendie gesamte Gebäudetechnik: Wasser/Abwasser, Wärme, Lüftung, Elektro, Aufzüge, Automation
500Außenanlagen und FreiflächenWege, Plätze, Grün, Einfriedungen, Außenbeleuchtung
600Ausstattung und Kunstwerkebewegliche Ausstattung und Kunst am Bau
700BaunebenkostenPlaner- und Gutachterhonorare, Projektsteuerung, Prüfungen, Gebühren
800FinanzierungZinsen, Bereitstellungs- und Finanzierungsgebühren (seit 2018 eigene Hauptgruppe)

Die Bauwerkskosten — KG 300 + 400 — sind die Bezugsgröße für Euro-pro-Quadratmeter-Kennwerte und im Kern auch für das Honorar: Nach § 33 HOAI sind bei Gebäuden die Kosten der KG 300 voll anrechenbar, die der KG 400 nur eingeschränkt (bis 25 % der übrigen anrechenbaren Kosten voll, darüber zur Hälfte, soweit der Architekt sie nicht selbst plant); vorbereitende Maßnahmen, Ausstattung und Kunstwerke bleiben grundsätzlich außen vor.

Die Gliederungstiefe — 2018 strenger geworden

Ein Detail, das viele unterschätzen: Die Fassung 2018 hat die Mindesttiefen je Stufe um eine Ebene nach vorn gezogen.

StufeMindesttiefe 2018(alt 2008)HOAI-Phase
Kostenrahmen1. Ebene1. EbeneBedarfsplanung
Kostenschätzung2. Ebene1. EbeneLP 2
Kostenberechnung3. Ebene2. EbeneLP 3
Kostenvoranschlag (neu 2018)3. Ebene und VergabeeinheitenLP 6
Kostenanschlagnach Vergabeeinheiten3. EbeneLP 7
Kostenfeststellung3. Ebene + Vergabeeinheiten2. EbeneLP 8

Die Norm sagt jeweils „mindestens bis zur … Ebene“ — tiefer ist immer zulässig. Und eine direkte Antwort auf eine häufige Frage: Der Kostenanschlag verlangt seit 2018 nicht mehr „mindestens 3. Ebene“, sondern die Gliederung nach Vergabeeinheiten — die Norm folgt damit dem Bauablauf. Der Kostenrahmen ist übrigens keine HOAI-Grundleistung des Architekten; er gehört zur Bedarfsplanung des Bauherrn.

Die Brücke: Warum Kostengruppen und Gewerke nicht zusammenpassen

Hier liegt die eigentliche Praxis-Erkenntnis. Die DIN 276 ist bauteilorientiert („Was wird gebaut?“), die Vergabe gewerkeorientiert („Wer baut es?“) — und beide Ordnungen stehen quer:

Ohne Umschlüsselung gibt es bei der Submission kein Budget je Vergabeeinheit — der Vergleich „Angebot gegen Kostenberechnung“ funktioniert dann nur auf Gesamtebene. Genau dafür erlaubt die DIN 276 in Abschnitt 4.2 ausdrücklich eine ausführungsorientierte Gliederung nach Leistungsbereichen des STLB-Bau oder nach Gewerken gemäß VOB/C — und verlangt vor der Vergabe die Ordnung nach den geplanten Vergabeeinheiten.

Lohnt die gewerkeweise Kostenberechnung — und ist sie im Honorar? Die HOAI nennt in LP 2 wörtlich die vertiefte Kostenschätzung „nach Positionen einzelner Gewerke“ als Besondere Leistung; für LP 3 ist die vertiefte, gewerkeorientierte Kostenberechnung als Besondere Leistung gesondert zu vereinbaren und zu vergüten (das Honorar ist frei verhandelbar). Der Nutzen: ein Budget je Vergabeeinheit, sofortiger Soll-Ist-Vergleich bei jeder Submission (genau der Vergleich, den LP 7 als Grundleistung voraussetzt), laufende Kostenkontrolle je Gewerk und eine Basis für Vergabetermin- und Mittelabflussplanung. Bei Einzelvergabe mit vielen Gewerken lohnt sie fast immer — bei einer GU-Vergabe mit nur einer Vergabeeinheit entsprechend weniger.

Was der Planer schuldet — und was fehlt, kostet Honorar

Grundleistung sind die KG-Kostenermittlungen: Kostenschätzung (LP 2), Kostenberechnung (LP 3), das Ermitteln aus bepreisten Leistungsverzeichnissen (LP 6), der Ausschreibungs-Vergleich (LP 7), die Kostenfeststellung (LP 8). Diese Kostenermittlungen sind geschuldete Teilerfolge: Fehlen sie, mindert sich das Honorar, nach Fertigstellung regelmäßig sogar ohne vorherige Nachbesserungsaufforderung (BGH, Urt. v. 24.06.2004 — VII ZR 259/02). Für die fehlende Kostenberechnung als „zentrale Teilleistung von grundlegender Bedeutung“ hat die Rechtsprechung rund 2 % Honorarkürzung angesetzt (OLG Hamm, Urt. v. 19.01.1994 — 12 U 152/93). Und die Prüfbarkeit der Architektenschlussrechnung setzt Kostenermittlungen nach der vertraglich maßgeblichen DIN-Fassung voraus (OLG Hamm, Urt. v. 04.09.2012 — 21 U 52/12, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: BGH — VII ZR 276/12). Wie tief die Kostenberechnung im Einzelfall sein muss, entscheidet der Gesamtzusammenhang — der Grundgedanke einer ausreichend detaillierten Ermittlung gilt aber fort (OLG Düsseldorf — 21 U 16/95).

Was es für Handwerker und Bauherren bedeutet

Für Handwerksbetriebe: Kostengruppen-Nummern begegnen Ihnen in Leistungsverzeichnissen, Aufträgen und Rechnungsfreigaben — die KG sagt, in welchen „Kostentopf“ Ihre Leistung fällt und warum ein Nachtrag anders zugeordnet wird. Da Ihr Gewerk fast nie deckungsgleich mit einer Kostengruppe ist, hilft dieses Wissen beim Lesen von Budgetvergleichen und in der Nachtragsargumentation. Was in die Kalkulation gehört →

Für Bauherren: Förderanträge verlangen häufig eine DIN-276-Gliederung, und Förderprogramme knüpfen die förderfähigen Kosten regelmäßig an die Abgrenzung KG 300/400 (aktuelle Infoblätter prüfen). Wichtig für die Kalkulation: Baunebenkosten (KG 700) liegen erfahrungsgemäß bei 15–20 % der Baukosten, bei kleinen oder komplexen Projekten höher — und die Finanzierungskosten stehen seit 2018 in der eigenen KG 800, nicht mehr in der 700. Und die häufigste Vergleichsfalle: „Hausbau-Komplettpreise“ enthalten oft nur KG 300 + 400 — Grundstück, Nebenkosten und Finanzierung fehlen. Vergleichbar sind Kostenermittlungen nur bei gleicher Systematik, gleichem Preisstand und gleichem Umfang. Wann der Architekt für Kostenüberschreitungen haftet →

Aus der Praxis gebaut

Kostengruppen in Gewerke-Budgets übersetzen

Als Projektsteuerer schlüssele ich die Kostenberechnung auf Vergabeeinheiten um — damit bei jeder Submission sofort ein Soll-Ist je Gewerk steht, statt nur einer Gesamtsumme. Budgetverfolgung je Vergabe, Mittelabflussplanung, Abweichungsanalyse je Kostengruppe.

PS Professionell ansehen →

Häufige Fragen

Ist die DIN 276 gesetzlich vorgeschrieben?

Nein — sie ist eine private Norm. Verbindlich wird sie über Vertrag, Förderauflagen oder die HOAI-Verweisung. Faktisch ist sie Branchenstandard.

Was sind Bauwerkskosten?

Die Summe der Kostengruppen 300 und 400 — die Bezugsgröße für Euro-pro-Quadratmeter-Kennwerte und im Kern für die anrechenbaren Kosten des Honorars.

Wie tief muss die Kostenberechnung sein?

Nach DIN 276:2018 mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengruppen. Die Rechtsprechung prüft den Einzelfall, verlangt aber eine ausreichend detaillierte Ermittlung.

Warum stimmen Kostengruppen und Gewerke nicht überein?

Weil die DIN 276 nach Bauteilen ordnet und die Vergabe nach Firmen. Die Übersetzung ist die Umschlüsselung auf Vergabeeinheiten (DIN 276 Abschnitt 4.2).

Ist die gewerkeweise Aufstellung im Honorar enthalten?

Nein — Grundleistung ist die Kostenberechnung nach Kostengruppen. Die vertiefte Kostenschätzung „nach Positionen einzelner Gewerke“ (LP 2) und die vertiefte Kostenberechnung (LP 3) sind Besondere Leistungen; das Honorar ist frei vereinbar.

Wie hoch sind die Baunebenkosten?

Erfahrungsgemäß 15–20 % der Baukosten, bei kleinen oder besonders komplexen Projekten mehr. Sie stehen in der KG 700 — die Finanzierung dagegen seit 2018 in der KG 800.

Was, wenn der Architekt keine Kostenberechnung liefert?

Dann ist die Grundleistung unvollständig: Honorarminderung (rund 2 %, BGH VII ZR 259/02; OLG Hamm 12 U 152/93) und ein Prüfbarkeitsrisiko für die eigene Schlussrechnung.

Welche DIN-Fassung gilt?

Für die Kostenplanung die DIN 276:2018-12; für das HOAI-Honorar verweist § 4 HOAI weiter auf die DIN 276-1:2008-12. Am besten beides im Vertrag regeln — Details im Schwesterartikel.

Lukas Beck
Geprüft von Lukas Beck — Maschinenbau- und Bauingenieur, früher Bauleiter im Roh- und Schlüsselfertigbau und GF eines Bauunternehmens, heute Projektsteuerer. Übersetzt Kostengruppen in Gewerke-Budgets, seit er einmal erlebt hat, wie eine Submission ohne Vergabeeinheiten-Budget im Blindflug endet.

Dieser Beitrag gibt den Stand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zitierte Entscheidungen: BGH VII ZR 259/02; VII ZR 276/12; OLG Hamm 12 U 152/93 und 21 U 52/12; OLG Düsseldorf 21 U 16/95. Grundlage: DIN 276:2018-12 und § 33 HOAI; die Toleranz-Rechtsprechung steht im Schwesterartikel. Normtext ist kostenpflichtig — Ebenen- und Abschnittsangaben stützen sich auf übereinstimmende Fachquellen.