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Ratgeber / VOB · Preise

Stoffpreisgleitklausel: Warum der Auftraggeber ein Risiko übernimmt, das er gar nicht tragen müsste

Stand: Juli 2026Lesezeit: ca. 6 MinutenGeprüft von Lukas Beck
Kurz gesagt

Nach § 2 Abs. 1 VOB/B trägt der Auftragnehmer das Materialpreisrisiko — steigt der Stahlpreis, ist das zunächst sein Problem. Eine Stoffpreisgleitklausel (Formblatt 225 VHB) verlagert dieses Risiko für benannte Stoffe auf den Auftraggeber, in beide Richtungen und mit 10 % Selbstbehalt. Warum ein kluger AG das freiwillig tut, wann er es sogar muss — und woran die Abrechnung in der Praxis scheitert.

Der Grundsatz: Festpreis heißt Festpreis

Nach § 2 Abs. 1 VOB/B werden mit den vereinbarten Preisen alle Leistungen abgegolten. Das Materialpreisrisiko liegt damit beim Auftragnehmer: Wer im März zu 890 €/t Betonstahl kalkuliert und im September zu 1.400 €/t einkaufen muss, bleibt auf der Differenz sitzen. Eine Anpassung über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht — die Rechtsprechung ist hier streng, ein normaler Marktanstieg genügt nicht.

Was die Gleitklausel ändert

Eine Stoffpreisgleitklausel verlagert dieses Risiko für einzelne, ausdrücklich benannte Stoffe (typisch: Stahl, Aluminium, Kupfer, Erdölprodukte wie Bitumen, Zement, Holz) im Wesentlichen vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber — und zwar in beide Richtungen. Die Mechanik nach dem Formblatt 225 des Vergabe- und Vertragshandbuchs des Bundes (VHB):

Warum sollte ein AG das überhaupt wollen?

Auf den ersten Blick gibt der AG eine komfortable Position auf. Auf den zweiten Blick kauft er sich vier handfeste Vorteile ein:

  1. Keine Risikozuschläge im Angebot. Ohne Klausel muss jeder seriöse Bieter das Preisrisiko einpreisen — für Preisspitzen, die vielleicht nie eintreten. Der AG bezahlt das Risiko also in jedem Fall, nur pauschal und intransparent. Mit Klausel bezahlt er nur die Preisänderung, die tatsächlich eintritt.
  2. Bessere Angebote statt Spekulanten. In volatilen Märkten bieten auf Festpreisverträge mit langer Bauzeit entweder Bieter mit hohen Zuschlägen oder solche, die auf Nachträge und § 313 BGB spekulieren. Beides will kein AG.
  3. Geringeres Insolvenzrisiko. Ein AN, den die Materialpreise ruinieren, ist für den AG das teuerste Szenario überhaupt: Baustillstand, Neuausschreibung zu dann aktuellen Preisen, Gewährleistungslücken.
  4. Weniger Streit. Die Klausel ersetzt den zermürbenden Nachtrags- und Geschäftsgrundlagen-Streit durch eine simple Rechenoperation mit amtlichen Indizes.

Wann er es sogar muss

Die Sonderregelungen des Bundes aus der Ukraine-Krise (Erlasse ab März 2022, mit abgesenkten Schwellen und zeitweiser Pflicht zur Vereinbarung) sind zum 30. Juni 2023 ausgelaufen — die Klausel selbst ist damit aber nicht verschwunden: Die Formblätter 225 und 225a sind regulärer Bestandteil des VHB und bei Vorliegen der Voraussetzungen anzuwenden. Und die Vergaberechtsprechung aus dieser Zeit bleibt lehrreich: Die Vergabekammer Westfalen hat entschieden (Beschl. v. 12.07.2022 — VK 3-24/22), dass Bieter, denen bei dynamischer Preisentwicklung eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unmöglich gemacht wird, einem ungewöhnlichen Wagnis ausgesetzt sind — und die Ausschreibung dann eine Stoffpreisgleitklausel vorsehen muss. Wer als öffentlicher AG in volatilen Märkten stur am Festpreis festhält, riskiert Rügen, unauskömmliche Angebote und aufgehobene Vergaben.

Die Fallstricke aus AN-Sicht

Die Klausel muss grundsätzlich vor Vertragsschluss vereinbart sein — eine nachträgliche Vereinbarung ist die seltene Ausnahme (und war selbst nach den Sonderregelungen mit erhöhtem bzw. dann 10-prozentigem Selbstbehalt verbunden). Sie gilt nur für die im Verzeichnis gelisteten Stoffe und Positionen (Lohnkosten gleiten nicht mit — das wäre eine Lohngleitklausel). Und die Abrechnung steht und fällt mit dem Nachweis: Basiswerte und Indexstände dokumentieren, Einbauzeitpunkte festhalten, Mengen aus dem Aufmaß den gleitenden Positionen sauber zuordnen. Bei Weitergabe an Nachunternehmer gilt die Gleitung nur, soweit die Mehraufwendungen dort nachweislich entstanden sind.

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Lukas Beck
Geprüft von Lukas Beck — Maschinenbau- und Bauingenieur, früher Bauleiter im Roh- und Schlüsselfertigbau und GF eines Bauunternehmens, heute Projektsteuerer. Hat Stahl in beiden Marktlagen eingekauft — und weiß, warum ein Festpreis bei 10 Monaten Bauzeit für beide Seiten ein Glücksspiel ist.

Dieser Beitrag gibt den Stand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zitierte Entscheidung: VK Westfalen, Beschl. v. 12.07.2022 — VK 3-24/22. Maßgeblich sind die Richtlinien zu den Formblättern 225/225a des VHB Bund in der jeweils gültigen Fassung; die BMWSB-Sonderregelungen aus 2022 sind zum 30.06.2023 ausgelaufen.